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   OLG Hamburg, 15.10.1991 - 2 Ws 296/91   

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https://dejure.org/1991,2040
OLG Hamburg, 15.10.1991 - 2 Ws 296/91 (https://dejure.org/1991,2040)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.10.1991 - 2 Ws 296/91 (https://dejure.org/1991,2040)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. Oktober 1991 - 2 Ws 296/91 (https://dejure.org/1991,2040)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 396
  • NStZ 1992, 130
  • StV 1992, 286
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.10.1991 - 2 Ws 296/91
    Das Gegenteil findet aus der Sicht des Normadressaten in dem maßgeblichen Wortsinn der gewählten Formulierung (BVerfGE 73, 206, 234 f.) deutlichen Ausdruck.
  • BVerfG, 14.08.1987 - 2 BvR 235/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf der Strafaussetzung zur

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.10.1991 - 2 Ws 296/91
    Die Unschuldsvermutung schützt nicht davor, daß ein strafbares Verhalten - auch ohne rechtskräftige Verurteilung - in einem anderen gerichtlichen Verfahren festgestellt wird und hieraus für dieses Verfahren bestimmte Folgerungen gezogen werden (BVerfG, NStZ 1988, 21).
  • BVerfG, 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei Geständnis einer Straftat in einem

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.10.1991 - 2 Ws 296/91
    Soweit die Unschuldsvermutung aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitet wird und Verfassungsrang hat, ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Gericht das neue Ermittlungsverfahren heranzieht, aufgrund eigenständiger Würdigung erneut strafbares Verhalten feststellt und dieses zum Anlaß nimmt, die Strafaussetzung gemäß § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB zu widerrufen (BVerfG, NStZ 1991, 30).
  • KG, 08.07.2004 - 1 AR 615/04

    Bewährungswiderruf wegen neuer Straftatbegehung

    Ihre Berücksichtigung als Widerrufsgrund hindert es folglich nicht, daß sie noch nicht rechtskräftig abgeurteilt ist, sofern sich das Widerrufsgericht die Überzeugung von der Schuld des Täters verschafft hat (vgl. BVerfG aaO. und StV 1996, 163; EGMR StV 2003, 82 mit Anmerkung Pauly = StraFo 2003, 49 = NJW 2004, 43 und StV 1992, 282; OLG Jena NStZ-RR 2003, 316; HansOLG NStZ 1992, 130; KG NStZ-RR 2001, 136, 137 und StV 1988, 26; Gribbohm in LK, StGB 11. Aufl., § 56f Rdn. 9; Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl., § 56f Rdnrn. 4 - 7 m. weit.

    Diese Überzeugung kann das Gericht sich zwar nicht durch die eigene Vernehmung von Zeugen, wohl aber etwa aufgrund eines glaubhaften Geständnisses verschaffen (vgl. EGMR StV 2003, 82, 85; OLG Jena aaO.; OLG Hamburg NStZ 1992, 130; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 131; mit Einschränkungen OLG Schleswig NJW 1992, 2646; Gribbohm in LK, § 56f StGB Rdn. 8; Tröndle/Fischer, § 56f StGB Rdn. 7).

  • OLG Hamm, 01.04.2014 - 3 Ws 67/14

    Zulässigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer noch

    Dass von dem Erfordernis einer Verurteilung abgesehen wurde, spricht dafür, dass der Gesetzgeber eine solche nicht für maßgeblich hielt (vgl. zur Gesetzesbegründung den Ersten Schriftlichen Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BT-Drucks. V/4094 S. 13; s. auch Hans. OLG, Beschluss vom 15. Oktober 1991 - 2 Ws 296/91, NStZ 1992, 130; Neubacher, GA 2004, 402, 405 f.).
  • OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ws 166/01

    Bewährungswiderruf, neue Straftat, Angaben des Verurteilten, Verstoß gegen

    Voraussetzung ist aber, dass sich das Gericht, das über den Widerruf zu befinden hat, aufgrund zweifelsfreier Tatsachen - insbesondere aufgrund eines glaubwürdigen Geständnisses - in eigenständiger Würdigung davon überzeugt hat, dass der Verurteilte die neue Tat schuldhaft begangen hat (vgl. OLG Hamm StV 1992, 284, 285; HansOLG Hamburg StV 1992, 286; Tröndle, StGB, 50. Aufl., § 56 f Rdnr. 3 c m.w.Nachw.).
  • OLG Hamburg, 26.02.1992 - 2 Ws 56/92
    Eine solche Verurteilung ist nur entbehrlich, wenn das zur Entscheidung gemäß § 453 StPO berufene Gericht aufgrund zweifelsfreier Tatsachen - insbesondere eines glaubhaften Geständnisses in eigenständiger Würdigung die feste Überzeugung erlangt, der Verurteilte habe eine neue Straftat schuldhaft begangen (vgl. Senatsbeschluß vom 15. Oktober 1991 in NStZ 1992, 130 m.w.N. zum Streitstand).
  • OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ws 168/01

    Bewährungswiderruf, neue Straftat, Angaben des Verurteilten, Verstoß gegen

    Voraussetzung ist aber, dass sich das Gericht, das über den Widerruf zu befinden hat, aufgrund zweifelsfreier Tatsachen - insbesondere aufgrund eines glaubwürdigen Geständnisses - in eigenständiger Würdigung davon überzeugt hat, dass der Verurteilte die neue Tat schuldhaft begangen hat (vgl. OLG Hamm StV 1992, 284, 285; HansOLG Hamburg StV 1992, 286; Tröndle, StGB, 50. Aufl., § 56 f Rdnr. 3 c m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ws 167/01

    Bewährungswiderruf, neue Straftat, Angaben des Verurteilten, Verstoß gegen

    Voraussetzung ist aber, dass sich das Gericht, das über den Widerruf zu befinden hat, aufgrund zweifelsfreier Tatsachen - insbesondere aufgrund eines glaubwürdigen Geständnisses - in eigenständiger Würdigung davon überzeugt hat, dass der Verurteilte die neue Tat schuldhaft begangen hat (vgl. OLG Hamm StV 1992, 284, 285; HansOLG Hamburg StV 1992, 286; Tröndle, StGB, 50. Aufl., § 56 f Rdnr. 3 c m.w.Nachw.).
  • KG, 10.02.1999 - 5 Ws 71/99

    Strafvollstreckung: Anordnung von Sicherungshaft bei drohendem Widerruf der

    Das Kammergericht vertritt in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt, daß der Widerruf weder aus verfassungsrechtlichen Gründen (vgl. BVerfG NStZ 1991, 30 ) noch unter dem Gesichtspunkt der Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 MRK ) eine rechtskräftige Aburteilung der neuen Tat voraussetzt (vgl. Beschluß vom 8. Mai 1996 - 5 Ws 256/96 - unter Hinweis auf OLG Düsseldorf NStZ 1992, 131 ; OLG Hamburg NStZ 1992, 130 = StV 1992, 186; OLG Hamm StV 1992, 184 ; Wendisch JR 1992, 127; Stree NStZ 1992, 153).
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